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Energieausweis

Der Energieausweis dient als Nachweisdokument für die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und gibt Aufschluss über dessen Dämmung und Heizanlage. Seit dem 01. Mai 2014 muss für jede Immobilie, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll, ein Energieausweis vorhanden sein.

Es gibt 2 Varianten:

  • Den verbrauchsorientierten Ausweis. Dieser basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch (Energieverbrauchsausweis)
  • Den bedarfsorientierten Ausweis. Er basiert auf dem berechneten Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis), z.B. für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind.

Der 10 Jahre gültige Energieausweis muss den potentiellen Käufern bzw. Mietern bei Besichtigungen zur Einsicht vorgelegt werden. Auch beim Notartermin ist ein Energieausweis Pflicht. Selbstverständlich unterstützen wir Sie sehr gerne bei der Erstellung Ihres Energieausweises. Diesbezüglich arbeiten wir mit externen Dienstleister zusammen, mit denen wir sehr gute Erfahrungen gemacht haben.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-25 von Sabine Quast-Kiesel.

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Kommentar von Bernd Rathke |

Gut gemachte, sympathische Website mit einem sehr guten, differenzierten Immobilien Angebot - wenn man das Alter des Unternehmens bedenkt!
Weiter so! Viel Erfolg wünscht Bernd Rathke

Was ist die Summe aus 3 und 8?