Hinweis zur Planung von Besichtigungen
Verbindliche Besichtigungstermine
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und führen im Interesse unserer Interessenten ausschließlich Einzelbesichtigungen durch.
Für jeden Besichtigungstermin bereiten wir und individuell vor, dabei werden für den Interessenten speziell Unterlagen für den Termin gefertigt und ein Zeitfenster in der Regel von 0,5 Stunde bis 1 Stunde für die Besichtigung mit dem Eigentümer und/oder Mieter reserviert.
Wie Sie sicher nachvollziehen können, ist jeder Besichtigungstermin auch mit erheblichen Kosten und Zeitaufwand für uns und den Eigentümer und/oder Mieter verbunden, den wir gerne für Sie leisten.
Der von Ihnen verbindlich vereinbarte Besichtigungstermin wird grundsätzlich von KIESEL IMMOBILIEN per E-Mail unter Angabe von Anschrift bzw. Treffpunkt, Datum und Uhrzeit verbindlich bestätigt.
Sollten Sie zum vereinbarten Besichtigungstermin verhindert sein oder diesen nicht mehr wahrnehmen möchten, so können Sie diesen gerne rechtzeitig bis 2 Stunden vor dem vereinbarten Termin per E-Mail oder unter unserer Büro-Rufnummer stornieren.
Erfolgt keine oder eine nicht rechtzeitige Absage der von Ihnen vereinbarten Besichtigung, steht uns gem. § 249 BGB Abs. 1 ein Schadensersatzanspruch in Form einer Aufwandsentschädigung zu, welchen wir Ihnen in Rechnung stellen werden.
Aufwandsentschädigung für nicht rechtzeitig abgesagte Besichtigungstermine
Alle mit KIESEL IMMOBILIEN vereinbarten Besichtigungstermine sind verbindlich.
Sofern diese nicht stattfinden, werden diese von KIESEL IMMOBILIEN rechtzeitig abgesagt und müssen auch zwingend von Besichtigenden abgesagt werden, sofern er diesen nicht wahrnehmen kann oder möchte.
Für vom Interessenten verbindlich vereinbarte Besichtigungstermine, welche durch diesen nicht rechtzeitig abgesagt und wahrgenommen wurden, steht KIESEL IMMOBILIEN - begründet auf § 652 Abs. 2 BGB und § 249 BGB Abs. 1 - ein Schadensersatz in Form einer Aufwandsentschädigung zu.
Die Aufwandsentschädigung beträgt pauschal 119,00 € inkl. gültiger MwSt.
Die Aufwandsentschädigung ist sofort zur Zahlung fällig.