Unsere Leistungen für Mieter
Seit dem 01.06.2015 ist im Bereich der Wohnungsvermietung das sogenannte Bestellerprinzip in Kraft getreten. Der Vermieter ist verpflichtet, die Maklerprovision für die Vermietung zu übernehmen, wenn er einen Makler beauftragt hat.
Daher ist die Anmietung einer Wohnung ab dem Stichtag für den Mieter in der Regel provisionsfrei, wenn er nicht per Vertrag einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt hat. Für die gewerbliche Vermietung findet das Gesetz keine Anwendung.
Für alle angebotenen Wohnobjekte gilt folgende Provisionslösung: Auftraggeber des Maklers ist der Vermieter.
Als Mietinteressent bieten wir Ihnen aber die Möglichkeit, Ihre Wunschimmobilie zu beschreiben und Ihren Suchwunsch per E-Mail, oder über die anderen Kontaktmöglichkeiten an uns zu senden. Ihren Suchauftrag nehmen wir selbstverständlich gerne entgegen. Wir informieren Sie umgehend über die entsprechenden Mietangebote. Gerne werden wir Sie auch auf Wunsch über künftige Angebote und Preisänderungen informieren.
Bei einem Suchauftrag entsteht für den Mieter mit Abschluss des Mietvertrags eine Vermittlungsprovision von 2 Kaltmieten zzgl. 19 % MwSt.
Füllen Sie einfach unser Anfrage-Formular aus und senden uns Ihren Suchauftrag zu.
Selbstverständlich verwenden wir Ihre Daten nur für diese Zwecke.
Über Ihre Kontaktaufnahme würden wir uns freuen!